Schutz
der Anwohner vor Lärm
Zum Schutz der Anwohner an Straßen gibt es gesetzliche Grenzwerte. Die Regelungen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutz-Verordnung verpflichten jedoch nur zur Lärmvorsorge, wenn Straßen neu gebaut oder wesentlich verändert werden. So beträgt der Grenzwert für Verkehrslärm in einem Wohngebiet tagsüber 59 dB. Für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Altenheime und andere sensible Gebiete gelten 57 dB. Die Nachtgrenzwerte sind um zehn Dezibel niedriger als für den Tag.
Quelle: Focus Online